📄 Ratgeber · Stand Juli 2026

E-Rechnungspflicht 2026: Fristen, Formate & Pflichten für Handwerk und Dienstleister

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Bis 2028 wird die E-Rechnung im B2B-Geschäft verpflichtend. Hier erfährst du, was das für dein Reinigungs-, GaLaBau-, Maler-, Hausverwaltungs-, Umzugs-, Catering- oder Hausmeisterservice-Unternehmen konkret bedeutet.

Letzte Aktualisierung: 13. Juli 2026

Kurz gesagt: Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gilt eine gestaffelte Übergangsfrist bis spätestens 1. Januar 2028 – ab dann sind PDF- oder Papierrechnungen im B2B-Geschäft nicht mehr zulässig. Als E-Rechnung gelten nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Seit wann gilt die E-Rechnungspflicht? Die Übergangsfristen im Überblick

Die E-Rechnungspflicht wurde nicht auf einen Schlag eingeführt, sondern stufenweise über mehrere Jahre. Diese vier Zeitpunkte solltest du kennen:

2025
Empfangspflicht: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. Ein normales E-Mail-Postfach reicht dafür aus.
2026
Übergangsjahr: Mit Zustimmung des Empfängers sind PDF- oder Papierrechnungen im B2B-Geschäft noch bis Ende 2026 erlaubt.
2027
Für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz endet die Übergangsregel. Kleinere Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit.
2028
Spätestens jetzt gilt die E-Rechnungspflicht für alle B2B-Umsätze in Deutschland – ohne weitere Ausnahmen.

Welche Formate sind als E-Rechnung zulässig?

Nicht jede elektronisch versendete Rechnung ist automatisch eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Entscheidend ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland gebräuchlich sind:

Eine einfache PDF-Datei ohne eingebetteten oder separaten strukturierten Datensatz gilt steuerrechtlich nicht als E-Rechnung – auch wenn sie per E-Mail verschickt wird.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?

Teilweise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen für ihre eigenen Umsätze grundsätzlich keine E-Rechnung ausstellen – sie dürfen es aber freiwillig tun. Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt seit dem 1. Januar 2025 jedoch auch für Kleinunternehmer.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Nicht jede Rechnung muss als E-Rechnung gestellt werden. Ausgenommen sind insbesondere:

Was passiert, wenn ich ab 2028 keine E-Rechnung stellen kann? Der Rechnungsempfänger kann eine nicht-konforme Rechnung dann als nicht ordnungsgemäß zurückweisen. Das kann Zahlungsverzögerungen und Rückfragen zum Vorsteuerabzug zur Folge haben. Wer jetzt umstellt, vermeidet Stress kurz vor den Fristen.

So erstellst du eine XRechnung mit klarofix

klarofix unterstützt die E-Rechnungspflicht direkt im Produkt – ohne separate Software oder manuelle XML-Erstellung:

XRechnung per Klick aus jeder Rechnung

  • Export als XRechnung im UBL-XML-Format, direkt aus jeder in klarofix erstellten Rechnung
  • Automatische Prüfung der Pflichtfelder vor dem Export – Fehler werden dir vorher angezeigt, nicht erst beim Empfänger
  • Unterstützung der Leitweg-ID für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber
  • Korrekte Referenzierung bei Stornorechnungen

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein, nicht zwingend – du darfst es aber freiwillig tun. Empfangen können musst du E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025.
Was ist der Unterschied zwischen PDF-Rechnung und E-Rechnung?
Eine E-Rechnung enthält einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X). Eine normale PDF ohne diesen Datensatz zählt nicht als E-Rechnung.
Bis wann darf ich noch PDF-Rechnungen verschicken?
Mit Zustimmung des Empfängers bis Ende 2026. Ab 2027 nur noch für Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 gar nicht mehr.
Welche Rechnungen sind ausgenommen?
B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze.
Erstellt klarofix XRechnungen automatisch?
Ja – per Klick aus jeder Rechnung, inklusive Pflichtfeld-Validierung und Leitweg-ID für Behörden.
Was, wenn meine Rechnung ab 2028 kein zulässiges Format hat?
Der Empfänger kann sie als nicht ordnungsgemäß zurückweisen – das verzögert Zahlung und Vorsteuerabzug. Rechtzeitig umstellen lohnt sich.

E-Rechnungen ohne Zusatzsoftware erstellen

Erstelle Angebote und Rechnungen in klarofix wie gewohnt – und exportiere sie bei Bedarf direkt als XRechnung.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung zu deiner individuellen Situation wende dich an deinen Steuerberater oder deine Steuerberaterin.